Häufige Fragen zur Scheidung

Wieviel kostet meine Scheidung? Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Für den Scheidungsantrag besteht immer Anwaltszwang. Es gibt keine Möglichkeit ohne einen Anwalt den Scheidungsantrag zu stellen. Wenn nur die Scheidung durchgeführt werden soll, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt. Es reicht dann ein Anwalt für das Scheidungsverfahren.
Ist eine Scheidung kostenlos möglich?
Für Scheidungen fallen Kosten sowohl für das Gericht, als auch für den Scheidungsanwalt an. In bestimmten Fällen werden diese von der Landeskasse übernommen, nämlich dann wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht. Gerne prüfen wir für Sie, ob dies in Ihrem Fall in Betracht kommt. In jedem Fall suchen wir für Sie den günstigsten Weg der Scheidung. Sie können auch von unserer kostenfreien Ratenzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die zu erwartenden Kosten können Sie über unseren Kostenrechner ermitteln.
Wie können Scheidungskosten gesenkt werden?
Wir setzen alles daran, die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie sich über alles einig sind, stellen wir die erforderlichen Anträge, um für Sie die maximale Kostenersparnis zu erreichen. Oft lässt sich durch einvernehmliche Regelungen der sog. Streitwert, aus dem sich später die Kosten ermitteln, deutlich verringern. Wir geben Ihnen die Bestpreis-Garantie. Wir verrechnen nur die absoluten Mindestkosten, die wir gesetzlich nicht unterschreiten dürfen.
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Scheidung?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das sog. Trennungsjahr eingehalten ist. Das Gericht wird Sie dazu befragen, ob Sie im Zeitpunkt des Termins bereits ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben. Dies kann auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung sein. Der Scheidungsantrag sollte möglichst nicht früher als 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Nein. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Allerdings reicht es bei einer einvernehmlichen Scheidung aus, dass einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Dies spart erhebliche Kosten.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Mit unserer Express Option reichen wir Ihren Antrag innerhalb von 4h bei Gericht ein. Das Gericht prüft diesen und bestimmt den Scheidungstermin. In vielen Fällen kann innerhalb weniger Wochen eine rechtskräftige Scheidung erfolgen.
Ich habe ein günstigeres Angebot von einem anderen Anbieter. Warum ist es bei Ihnen teurer?
Lassen Sie sich nicht täuschen! Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein anderer Anbieter eine preiswertere Scheidung anbietet. Leider schönen einige Anbieter die Berechnungen und locken mit falschen Versprechungen. Es handelt sich dabei immer nur um Schätzung. Die konkrete Berechnung erfolgt am Ende des Verfahrens anhand des vom Gericht ermittelten Streitwerts. Wenn Sie ein vermeintlich günstigeres Angebot vorliegen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen dies gerne unverbindlich.
Was ist der Versorungsausgleich?
Neben der eigentlichen Scheidung muss das Gericht eine Entscheidung über den sog. Versorgungsausgleich treffen. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Hierzu werden Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt und dann die Ausgleichsbeiträge ermittelt. Dies nimmt einige Wochen in Anspruch. Ist eine sehr schnelle Scheidung erwünscht, bietet es sich u.U. an, den Versorgungsausgleich im Vorfeld durch Notarvertrag auszuschließen. Dies hilft auch die Kosten zu reduzieren. Wir beraten Sie gerne.
Braucht man immer einen Anwalt?
Reicht ein gemeinsamer Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht immer Anwaltszwang. Es gibt keine Möglichkeit ohne einen Anwalt den Scheidungsantrag zu stellen. Wenn nur die Scheidung durchgeführt werden soll, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt. Es reicht dann ein Anwalt für das Scheidungsverfahren.
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4h Expressscheidung

Wir sind auf schnelle, unkomplizierte Scheidungen spezialisiert.

Auf Wunsch reichen wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb von 4 Stunden bei Gericht ein. Die Beantragung erfolgt auf schnellstem Wege (elektronischer Datentransfer). Schneller kann eine Scheidung kaum beantragt werden.

So ist sichergestellt, dass Sie den Scheidungstermin schnellstmöglich und ohne Verzögerungen erhalten.

Gehen Ihre Unterlagen werktags bis 15 Uhr vollständig bei uns ein, ist Ihr Antrag höchstens 4 Stunden später bei Gericht.